Datensicherheit und Datenschutz

Die sichere Übertragung und der Schutz Ihrer Daten haben bei den Wiener Netzen Vorrang. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter in Österreich liegen weit über den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
Smart Meter Gif zu Datensicherheit

Der Smart Meter sendet Informationen über Ihren Stromverbrauch an den Netzbetreiber. Als KundIn der Wiener Netze können Sie sich voll und ganz auf die sichere Übertragung und den Schutz Ihrer Daten verlassen. Diese werden nur im gesetzlich zulässigen und unbedingt notwendigen Ausmaß gespeichert und verarbeitet.

Höchste Sicherheitsstandards für Smart Meter

Die Erhebung von Messdaten mit einem elektronischen Stromzähler unterliegt – wie jede andere Datenanwendung – der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In Österreich haben die Wiener Netze zusammen mit den weiteren Netzbetreibern, SicherheitsexpertInnen und Ministerien Sicherheitsanforderungen für Smart Meter erarbeitet. Österreich ist damit einer der europäischen Vorreiter in puncto Datenschutz und Datensicherheit bei der Smart Meter-Einführung.

Smart Meter – Datenschutz und Datensicherheit

Vom Smart Meter über die Wiener Netze bis zum Energieversorger: Informieren Sie sich in unserem Video über den gesicherten Weg Ihrer Stromverbrauchsdaten.

Datenschutz bei Smart Meter

© Video: Wiener Netze

So funktioniert die Datenübertragung

Der Smart Meter erfasst Ihre Verbrauchsdaten und überträgt sie dann verschlüsselt an die Wiener Netze. Erst dort werden sie dem jeweiligen Haushalt zugeordnet und zugriffsgeschützt in Ihrem persönlichen Smart Meter-Webportal dargestellt. Die Daten werden ausschließlich an Ihren Stromanbieter weitergegeben, damit dieser den Verbrauch an Sie verrechnen kann. Mehrfache Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Verschlüsselungen verhindern den unautorisierten Zugriff auf die Daten. Auch unsere MitarbeiterInnen sind speziell geschult und sorgen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Sichere Datenübertragung durch die Wiener Netze

Die folgende Grafik zeigt, wie Ihre Verbrauchsdaten bei der Übertragung vom Smart Meter zu den Wiener Netzen abgesichert sind.

Speicherung Ihrer Zählerdaten

Der Smart Meter überträgt Informationen an die Wiener Netze, die wir schon bisher erhalten haben. Das sind Zählerstand, Zählpunktnummer, Statusinformation über den Zähler, Wirkverbrauch sowie Leistung und Lastprofil. Diese Daten sind für Ihre Abrechnung und Verbrauchsinformation sowie den sicheren Betrieb der Netzinfrastruktur notwendig. Vertrauliche Informationen wie Name oder Adresse werden nicht übermittelt. Die Wiener Netze speichern Ihre Daten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Nach deren Ablauf werden sie gelöscht. Das bedeutet: Im Smart Meter sind die Daten für maximal 60 Tage gespeichert (siehe: Intelligente Messgeräte-AnforderungVO 2011).

Ihre Daten im Smart Meter-Webportal

Sobald Ihr alter Stromzähler durch den Smart Meter ersetzt wurde, können Sie auf unser Smart Meter-Webportal zugreifen. Im Regelfall ist Ihr Tagesgesamtverbrauch für Sie am Folgetag dort abrufbar (Option Standard). Ausschließlich Sie als KundIn haben Zugriff auf diese Daten. Für die darüberhinausgehende Übermittlung von 15-Minuten-Werten (Option Opt-in) benötigen die Wiener Netze Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Daten im Smart Meter-Webportal können drei Jahre zurück eingesehen werden.

Informationen für Endverbraucher*innen über den Betrieb intelligenter Messgeräte (Smart Meter)

Allgemeines

Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet Sie als Endverbraucher*in zeitnah über den Einbau eines intelligenten Messgerätes (Smart Meters) und die damit verbundenen Rahmenbedingungen zu informieren. Sie erhalten die erforderlichen Informationen über den vorgesehenen Zeitpunkt für den Einbau des intelligenten Messgeräts, über den zeitlichen Ablauf der Einführung, ihren Hintergrund und Zweck sowie über Ihre Rechte vorab per Brief.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

(1)   Wir sind als Netzbetreiber zum Einbau von Smart Metern verpflichtet. Bis Ende 2024 müssen mindestens 95% aller Strom-Zähler, ohne Lastprofilmessung (Großkunden) auf ein intelligentes Messgerät getauscht sein.

(2)   Smart Meter speichern die Tageszählerstände und Zählerstände zur Viertelstunde von allen 4 Quadranten (im weiteren Viertelstundenwerte) für einen Zeitraum von maximal 60 Tagen, sodann sie automatisch gelöscht werden. Smart Meter können zusätzlich zum Einfachtarif auch mit Tarifregistern entsprechend der SNE-V (SHT, SNT, WHT, WNT, Viertelstundenmaximum) ausgestattet sein.

(3)   Über die Sichtanzeige des Smart Meter werden grundsätzlich wie bisher nur aktuelle Informationen (momentane Leistung, Zählerstand des Summenverbrauchs und Fehlercode) angezeigt. Eine Ablesung aller weiteren verrechnungsrelevanten Messwerte über die Sichtanzeige ist erst nach einer durch den*die Endverbraucher*in veranlassten Freischaltung durch den Netzbetreiber möglich. Dies ist bei uns über das Smart Meter Webportal für Sie als Kunde*in möglich.

(4)   Der Zugriff auf die täglichen Verbrauchswerte und die Viertelstundenwerte ist für einen Zeitraum von 60 Tagen über die Sichtanzeige am Zähler ab Endverbraucherwechsel gesperrt.

(5)   Standardmäßig werden lediglich die täglichen Zählerstände (auch von Tarifregistern) und die täglichen Leistungsmaximalwerte von uns ausgelesen.

Hinweis: Die zugrundeliegende Technik bedingt eine Auslesung aller Werte (Zählerstände für Verbrauch, Einspeisung, Tarifregister, Leistungswerte) in der entsprechenden Granularität. In der SNE-V verordnete Tarife können nicht ausschließlich durch die täglichen Summen-Zählerstände abgebildet werden. Daher werden darüber hinaus auch die Leistungs- und Tarifwerte ausgelesen.

(6)   Die aus den täglichen Zählerständen resultierenden Wirkenergiemengen werden an die berechtigten Marktteilnehmer (z.B. Energielieferant, Energiegemeinschaft) übermittelt.

(7)   Viertelstundenwerte werden nur dann ausgelesen, wenn Sie dafür uns oder dem Energielieferanten die ausdrückliche Zustimmung erteilt haben oder eine gesetzliche Ermächtigung besteht (z.B. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen gemäß EIWOG). Wenn der Netznutzungsvertrag, oder der Energieliefervertrag von Ihnen eine Auslesung erforderlich machen bzw. wenn im Energieliefervertrag eine entsprechende Zustimmung zur Übermittlung an den Lieferanten enthalten ist, werden Viertelstundenwerte ebenso ausgelesen.

(8)   Abgesehen davon, dürfen Viertelstundenwerte derzeit nur in begründeten lokalen Einzelfällen von uns ausgelesen werden, soweit dies für die Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebs unabdingbar ist und die Daten nach Zweckerfüllung einer Löschung oder Anonymisierung zugeführt werden. Über solche Anlassfälle haben wir der Regulierungsbehörde jährlich Bericht zu erstatten und Sie als Endverbraucher *in gesondert zu informieren.

(9)   Auch ist eine Auslesung von Viertelstundenwerten zu Zwecken der Energiestatistik und der Energielenkung nach § 84a Abs 1 zulässig, sofern die Daten schnellstmöglich aggregiert und nur anonymisiert weiterverarbeitet werden. Als Endverbraucher*in werden Sie aber in jedem Fall über jede Auslesung von Viertelstundenwerten, die ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist, informiert.

(10) Als Endverbraucher*in haben Sie das Recht, jedenfalls die über den an Ihrem Zählpunkt installierten Smart Meter ermittelten verrechnungsrelevante Energiewerte in einem kostenlosen Web-Portal bei uns einzusehen. https://smartmeter-web.wienernetze.at/

(11) Viertelstundenwerte im Web-Portal werden aber nur dann angezeigt, wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Auslesung uns oder ihrem Energielieferanten erteilt haben oder die Viertelstundenwerte dem Netzbetreiber verfügbar sind, weil ein tarifliches Erfordernis beim Netzbetreiber vorliegt oder der*die Endverbraucher*in mit dem Lieferanten einen Liefervertrag abgeschlossen hat, der die Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten (Auslesung und Übermittlung an den Lieferanten) erfordert, und bei weiteren gesetzlichen Anforderungen (z.B. gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen gemäß EIWOG).

(12) Die erhobenen Daten (tägliche Verbrauchswerte und Viertelstundenwerte) gem § 81 Abs 4 EIWOG bzw § 3 Z 2 lit h DAVID-VO werden für einen Zeitraum von 36 Monaten von uns für Sie zu diesem Zweck vorgehalten.

(13) Sie können jederzeit die Löschung der Daten aus dem Web-Portal verlangen, wobei ab diesem Zeitpunkt die weitere Auslesung von Ihren Werten aus dem Smart Meter für Zwecke der Bereitstellung im Web-Portal unterbleibt.

(14) Sie haben zudem die Wahlmöglichkeit, die monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation statt auf elektronischem Weg (z.B. Web-Portal, eMail, ...) auch kostenlos von Ihrem Stromlieferanten in Papierform zu erhalten.

(15) Wenn Sie keinen Smart Meter erhalten wollen, so haben wir Ihrem Wunsch zu entsprechen. Wir als Netzbetreiber kommen Ihren Wunsch dahingehend nach, dass ein digitaler Standardzähler montiert wird.

Zusätzlich finden Sie hier die Verhaltensregeln nach Art 40 DSGVO für Teilnehmende bei der Verarbeitung von mit intelligenten Messgeräten erhobenen personenbezogenen Daten von Endverbrauchern nach den §§ 83 ff ElWOG 2010 in einem ausdruckbaren und speicherbaren Format.

Wir werden folgendermaßen Ihrem Wunsch entsprechen, keinen Smart Meter zu erhalten. Es erfolgt der Einbau eines Smart Meters, das derart konfiguriert ist, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind, gilt dabei als Berücksichtigung des Wunsches eines Endverbrauchers, kein Smart Meter installiert zu bekommen (§ 1 Abs 6 IME-VO; auch als “digitaler Standardzähler“ bezeichnet). Dadurch ist sichergestellt, dass spätere Änderungen der Kundenwünsche (z.B. Mieter möchte doch ein intelligentes Messgerät erhalten) oder der Person des Endverbrauchers (z.B.: Wechsel des Eigentümers oder des Mieters) entsprochen werden kann.

Als Endverbraucher*in verfügen Sie über folgende Rechte:

nach § 83 Abs 3 : Abgehen von der und Rückkehr zur standardmäßigen Konfiguration der Sichtanzeige, bei der nur der aktuelle Zählerstand, nicht aber alle im intelligenten Messgerät gespeicherten Messwerte abgelesen werden können.

nach § 83 Abs 4 : Sperre der Anzeige historischer Messwerte im Fall des Wechsels oder der Auflösung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Netzbetreiber und einem Endverbraucher solange, bis keine Werte des Vorgängers im intelligenten Messgerät mehr gespeichert sind.

nach § 84 Abs 2 und § 84 Abs 3 : Information über die Auslesung der Verbrauchswerte und die Dauer ihrer Verfügbarkeit bei Registrierung im Web-Portal des Netzbetreibers gemäß § 84 Abs 2.

Nach § 84 Abs 4 : Möglichkeit zur kostenfreien Löschung des Nutzerkontos und auch zur Löschung von Verbrauchswerten im Web-Portal.

Information über die Verarbeitung von Viertelstundenwerten

In Bezug auf Viertelstundenwerte, die zu den Zwecken der Energiestatistik und Energielenkung ausgelesen werden, wird ohne unnötigen Aufschub nach der Auslesung sichergestellt, dass die ausgelesenen Datensätze keinen Personenbezug aufweisen. Das wird insbesondere dadurch erzielt, dass sichergestellt wird, dass sie nicht gemeinsam mit Informationen abgespeichert werden, mit denen ein Personenbezug hergestellt werden kann (z.B. Zählpunktbezeichnung, Name, Adresse) und mit diesen auch nicht verknüpft werden können. Zudem werden sie auch unverzüglich mit den zu den gleichen Zwecken ausgelesenen Viertelstundenwerten anderer Endverbraucher vermengt und damit sichergestellt, dass ein Rückschluss auf die Rohdaten der so aggregierten Daten nicht mehr möglich ist.