Erzeugungsanlagen
Rückerstattung Netzzutrittsentgelt
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass ein Netzzutrittsentgelt für Betreiber*innen von Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik-Anlagen, nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei baulichen Maßnahmen, zu verrechnen ist.
Die Wiener Netze werden daher allen betroffenen Kund*innen das Netzzutrittsentgelt rückerstatten. Die notwendigen Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange. Die Kund*innen müssen im Moment nichts weiter tun und werden in den nächsten Wochen von den Wiener Netzen aktiv verständigt.