Schritt für Schritt zu Ihrer Kleinsterzeugungsanlage
Wussten Sie, dass Sie einen kleinen Teil Ihres Stromverbrauchs selbst erzeugen können? Möglich machen das Kleinsterzeugungsanlagen. Diese Anlagen haben eine maximale Leistung bis zu 0,8 kVA – also 800 Watt. Dazu zählen zum Beispiel Mini-Photovoltaik-Anlagen für den Balkon, auch Balkonkraftwerke genannt.
1. Schritt: Prüfung der Anlage
Als Betreiber*in der Kleinsterzeugungsanlage sind Sie für die Sicherheit verantwortlich. Die Elektroinstallationen in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus etc. müssen für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Anlage geeignet sein. Dies liegt nicht in der Verantwortung der Wiener Netze.
Bitte beauftragen Sie bereits vor dem Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl mit der Überprüfung Ihrer Elektroinstallationen.
2. Schritt: Erwerb der Anlage
Im nächsten Schritt müssen Sie eine Kleinsterzeugungsanlage erwerben. Mittlerweile werden sie in zahlreichen Geschäften angeboten.
Achten Sie beim Kauf darauf, dass Ihre Anlage über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügt. Dieser Nachweis muss belegen, dass die ENS die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Erzeuger, OVE E 8101 Teil 7-712. Die Wiener Netze können diesen Konformitätsnachweis einfordern.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob eine Anlage diesen Vorgaben entspricht, lassen Sie sich im Fachhandel vor dem Kauf beraten.
3. Schritt: Installation durch Fachkraft
Nach dem Kauf der Kleinsterzeugungsanlage muss diese nun angeschlossen werden. Beauftragen Sie dafür eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl.
4. Schritt: Anmeldung bei den Wiener Netzen
Ihre Kleinsterzeugungsanlage muss auch bei den Wiener Netzen angemeldet werden. Die Anmeldung können Sie ganz einfach über unser Online-Formular erledigen.
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, prüfen wir, ob Ihr Stromzähler für die Anlage geeignet ist. Sollte das nicht der Fall sein, wird er von uns getauscht.
Zwei Wochen nach der Anmeldung der Kleinsterzeugungsanlage können Sie die Anlage bereits in Betrieb nehmen.
Benötige ich einen Stromabnahmevertrag?
Für Kleinsterzeugungsanlagen wird kein Stromabnahmevertrag abgeschlossen. Diese Anlagen sind nur für die Abdeckung des Eigenverbrauchs vorgesehen. Sollte Ihre Kleinsterzeugungsanlage mehr Strom erzeugen, als Sie verbrauchen, wird die ins öffentliche Netz eingespeiste Energie nicht vergütet.
Wichtige Hinweise
- Schutzkontaktstecker nach der gültigen ÖVE E 8101 sind für den Anschluss von Erzeugungsanlagen verboten.
- Bei einer Erhöhung der Anschlussleistung über 0,8 kVA (800 Watt in Summe) ist ein Antrag auf Netzanschluss durch eine Elektroinstallationsfirma erforderlich. Eine bloße Anmeldung reicht nicht aus.
- Die Wiener Netze nehmen den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage lediglich zur Kenntnis. Wir dulden sie, sofern innerhalb von 2 Wochen ab dem Datum der Anmeldung keine Ablehnung der Anlage erfolgt.
- Sie müssen die Bedingungen zum erleichterten Zutritt von Kleinstgeneratoren gemäß TOR Erzeuger akzeptieren.
- Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars an die Wiener Netze bestätigen Sie, sich an alle geltenden Richtlinien und Normen zu halten.