Temporäre Anlagen
Temporäre Anschlüsse sind für höchstens fünf Jahre beabsichtigte Anschlüsse an das Netz, zum Beispiel Strom für eine Baustelle oder für ein Straßenfest. Zusätzlich zum Netzvertrag benötigen Sie noch einen Energieliefervertrag eines Energielieferanten.
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Netzvertrag NE7 für temporäre Anlagen
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Systemnutzungsentgelte für temporäre Anlagen
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Belehrung gemäß § 11 FAGG sowie § 3 KSCHG
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