Allgemeine Informationen

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder doch eine Energiegemeinschaft? Wir klären Sie gerne auf.

Gemeinschaftlich erneuerbare Energien zu erzeugen und zu nutzen war noch nie einfacher. Sie wohnen in einem Mehrparteienhaus? Dann können Sie eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage errichten. Damit können Sie innerhalb der Grundstücksgrenzen Energie erzeugen und verbrauchen.

Eine weitere Möglichkeit sind Energiegemeinschaften. Hier können sich Teilnehmer*innen über Grundstücksgrenzen hinweg zusammenschließen. Die erzeugte Energie kann verbraucht und gespeichert werden. Der Gemeinschaftsüberschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft. 

Es gibt zwei Arten von Energiegemeinschaften: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften befinden sich sowohl die Teilnehmer*innen als auch die Erzeugungsanlage in einem Nahebereich. Bürgerenergiegemeinschaften sind nicht an Grundstücksgrenzen oder Nahbereiche gebunden und können sich auch über ganz Österreich erstrecken. Bei allen Formen der Energiegemeinschaften können die Teilnehmer*innen ihren Energielieferanten weiterhin frei wählen

Mehrfachteilnahme einzelner Teilnehmer*innen

Seit dem 8. April 2024 ist es möglich, dass Teilnehmer*innen an bis zu 5 Energiegemeinschaften zeitgleich teilnehmen. Für den Registrierungsprozess ist es seither notwendig, für jede Teilnahme an einer Energiegemeinschaft einen Teilnahmefaktor anzugeben – dieser muss ganzzahlig zwischen 1 und 100 Prozent angegeben werden.

Nützliche Links

Übersicht der Energiegemeinschaften bei der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Übersicht der Energiegemeinschaften und weitere Informationen beim EDA-Anwenderportal

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Personen, die in einem Mehrparteienhaus wohnen, können von einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage profitieren, etwa einer Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach. Die erzeugte Energie wird dann von den Teilnehmer*innen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage verbraucht.

Wichtig

Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen kann die erzeugte Energie nur innerhalb der Grundstücksgrenzen geteilt und verbraucht werden. Eine Weiterleitung der Energie an Teilnehmer*innen außerhalb der Grundstücksgrenzen ist nicht möglich.

Sie möchten trotzdem gemeinsam erzeugte Energie über Grundstücksgrenzen hinweg teilen? Dann könnte eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft für Sie in Frage kommen.

Finanzielle Vorteile

Da die Teilnehmer*innen sich innerhalb der Grundstücksgrenzen befinden, wird die erzeugte Energie nicht über das öffentliche Verteilernetz geleitet. Aus diesem Grund werden den Teilnehmer*innen für jene Energie, die sie über die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage beziehen, keine Netzkosten verrechnet. - Für Strom, der vom Energielieferanten bezogen wird, gibt es keine Ermäßigungen.

Wichtige Voraussetzungen

Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen müssen sich innerhalb derselben Grundstücksgrenzen befinden.
  • Es müssen mindestens 2 Teilnehmer*innen vorhanden sein.
  • Sie haben ein Aufteilungsmodell gewählt.
  • Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine Erzeugungsanlage vorhanden sein. Die Erzeugungsanlage muss technisch fertig gestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein. Nähere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier
  • Sollte kein Smart Meter vorhanden sein, wird dieser im Zuge der Anmeldung bei der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage von den Wiener Netzen montiert.
  • Beim Smart Meter darf die Opt-Out Konfiguration nicht aktiv sein. Sollte aktuell bei Ihnen die Opt-Out-Variante eingestellt sein, muss diese von Ihnen widerrufen werden.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Alle Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft müssen über das Verteilernetz der Wiener Netze miteinander verbunden sein. Die erzeugte Energie kann verbraucht und gespeichert werden, der Gemeinschaftsüberschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft.

Abhängig vom Nahebereich werden 2 Arten von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften unterschieden. Der Nahebereich bestimmt, ob bzw. welche Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gegründet werden kann:

  • Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen werden von demselben Niederspannungsteil einer Transformatorstation versorgt. Sie befinden sich in einem lokalen Nahbereich.
  • Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen sind über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden. Hier handelt es sich um einen regionalen Nahebereich.

Wichtig

Sie möchten eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gründen bzw. an einer teilnehmen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie eine lokale oder eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft für Sie in Frage kommt. Ihre Beauskunftungskennzahl hilft Ihnen weiter.

Bitte legen Sie sich so früh wie möglich fest. Spätestens bei der Anmeldung bei den Wiener Netzen, müssen Sie bekannt geben, ob Sie eine lokale oder eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft betreiben möchten.

Finanzielle Vorteile

Den Teilnehmer*innen wird ein anteilig begünstigtes Netznutzungsentgelt („Ortstarif“) verrechnet. Dieser Ortstarif wird den Teilnehmer*innen für jene Energie verrechnet, die von der Energiegemeinschaft bezogen wird. - Für Strom, der vom Energielieferanten bezogen wird, gibt es keine Ermäßigungen.

Wie hoch der finanzielle Vorteil ist, hängt vom Nahebereich bzw. der Art der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft ab. Teilnehmer*innen einer lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird der lokale Ortstarif verrechnet. Teilnehmer*innen einer regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zahlen den regionalen Ortstarif.

Wichtige Voraussetzungen

Bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Alle Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage müssen sich im selben Nahebereich befinden.
  • Es müssen sich mindestens 2 Teilnehmer*innen zu einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zusammenschließen.
  • Sie haben ein Aufteilungsmodell gewählt.
  • Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine Erzeugungsanlage vorhanden sein. Die Erzeugungsanlage muss technisch fertig gestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein Nähere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier.
  • Sollte kein Smart Meter vorhanden sein, wird dieser im Zuge der Anmeldung bei der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft von den Wiener Netzen montiert.
  • Beim Smart Meter darf die Opt-Out Konfiguration nicht aktiv sein. Sollte aktuell bei Ihnen die Opt-Out-Variante eingestellt sein, muss diese von Ihnen widerrufen werden.
  • Die Gründung und der Betrieb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft können nur durch eine juristische Person erfolgen. Informationen für mögliche Organisationsformen finden Sie bei der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Nützliche Links

Die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bietet hier einen hilfreichen Online-Guide für die Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften an. Ein Blick lohnt sich.

Bürgerenergiegemeinschaften

Bürgerenergiegemeinschaften sind nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt. Sie können sich sogar über ganz Österreich erstrecken – somit auch über verschiedene Netzebenen und Versorgungsgebiete verschiedener Verteilernetzbetreiber.

Anders als bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften kann bei Bürgerenergiegemeinschaften jede Form der Energiequelle genutzt werden. Allerdings darf nur Strom erzeugt werden.

Die Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage befinden sich weder auf demselben Grundstück noch in einem Nahebereich. Somit gibt es bei den Netzkosten keine finanziellen Ermäßigungen.

Wichtige Voraussetzungen

Bei Bürgerenergiegemeinschaften müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Gemeinschafts-ID wird von ebUtilities vergeben.
  • Es müssen sich mindestens 2 Teilnehmer*innen zu einer Bürgerenergiegemeinschaft zusammenschließen.
  • Sie haben ein Aufteilungsmodell gewählt.
  • Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine Erzeugungsanlage vorhanden sein. Die Erzeugungsanlage muss technisch fertig gestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein. Nähere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier.
  • Sollte kein Smart Meter vorhanden sein, wird dieser im Zuge der Anmeldung bei der Bürgerenergiegemeinschaft von den Wiener Netzen montiert.
  • Beim Smart Meter darf die Opt-Out Konfiguration nicht aktiv sein. Sollte aktuell bei Ihnen die Opt-Out-Variante eingestellt sein, muss diese von Ihnen widerrufen werden.
  • Die Gründung und der Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft können nur durch eine juristische Person erfolgen. Informationen für mögliche Organisationsformen finden Sie bei der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Aufteilungsmodell und Verrechnung

Bei der Aufteilung der erzeugten Energie und der Verrechnung des Verbrauchs gibt es einiges zu beachten. Egal, ob Sie nun an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder an einer Energiegemeinschaft teilnehmen.

Aufteilungsmodell

Die von der Erzeugungsanlage erzeugte Energie wird auf alle Teilnehmer*innen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bzw. der Energiegemeinschaft aufgeteilt. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten der Aufteilung: statisch und dynamisch.

Welches Aufteilungsmodell angewandt wird, entscheidet jede gemeinschaftliche Erzeugungsanlage bzw. Energiegemeinschaft selbst. Das gewählte Aufteilungsmodell muss dem Netzbetreiber bekannt gegeben werden.

Bei einer statischen Aufteilung wird jedem Mitglied ein vorab fix vereinbarter Anteil der erzeugten Energie zugeteilt. Die Änderung der Anteile im statischen Modell erfolgt ausschließlich über die Energiegemeinschaft bzw. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage.

Bei einer dynamischen Aufteilung richtet sich die Zuteilung des erzeugten Stroms nach dem tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer*innen.

Verrechnung der Erzeugung und des Verbrauchs

Bei beiden Aufteilungsmodellen wird die Energie im 15 Minuten-Raster vom Verteilernetzbetreiber dem jeweiligen Teilnehmer zugeteilt. Jene Energie, die nicht in diesem Zeitraum von den Teilnehmer*innen verbraucht wird, wird als Überschuss zurück an den Erzeugungszählpunkt geleitet. Dort wird der Strom zugunsten des Einspeisezählpunkts in das öffentliche Netz eingespeist. 

Alle Teilnehmer*innen bleiben eigenständige Netzbenutzer*innen. Auch wenn sie an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder einer Energiegemeinschaft beteiligt sind. Alle Teilnehmer*innen haben somit einen eigenen Netznutzungsvertrag und einen eigenen Vertrag mit einem Energielieferanten ihrer Wahl. So kann der Verbrauch bzw. die Einspeisung weiterhin pro Teilnehmer*in verrechnet werden. Zusätzliche Energie, die einzelne Teilnehmer*innen aus dem öffentlichen Netz beziehen, wird weiterhin vom Energielieferanten und vom Netzbetreiber mit den jeweils geltenden Tarifen direkt an die Teilnehmer*innen verrechnet.

Die Messung der Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen erfolgt mit einem Smart Meter bzw. Lastprofilzähler. Der Smart Meter misst den Verbrauch und die Einspeisung im 15-Minuten-Takt und ermöglicht so eine zeitgenaue Zuordnung der Energie.

Nützliche Links

Zusätzliche Informationen zur Messung und Aufteilung bei der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Weitere Informationen beim EDA-Anwenderportal