Fragen & Antworten

Gibt es Ausnahmen, die eine rückwirkende An- und Abmeldung ermöglichen?

Rückwirkende Abmeldungen sind möglich bei:

  • Verlassenschaften
  • Insolvenzen

Rückwirkende Anmeldungen sind möglich, wenn es zum Wunschdatum keinen aktiven Energieliefervertrag für diese Anlage gibt. Das heißt, es ist kein Vertragsverhältnis vorhanden, weil:

  • es sich um eine neue Anlage (Erstbezug) handelt.
  • es sich um einen Insolvenzfall handelt.
  • es sich um eine Verlassenschaft handelt.
  • es zu vor zu einer Abmeldung – also das laufende Vertragsverhältnis beendet wurde – weil:
    • kein Vertrag vorhanden war (vertragsloser Zustand)
    • Rückabwicklung einer Anmeldung 
    • Vertragsrücktritt