Fragen & Antworten
Gibt es Ausnahmen, die eine rückwirkende An- und Abmeldung ermöglichen?
Rückwirkende Abmeldungen sind möglich bei:
- Verlassenschaften
- Insolvenzen
Rückwirkende Anmeldungen sind möglich, wenn es zum Wunschdatum keinen aktiven Energieliefervertrag für diese Anlage gibt. Das heißt, es ist kein Vertragsverhältnis vorhanden, weil:
- es sich um eine neue Anlage (Erstbezug) handelt.
- es sich um einen Insolvenzfall handelt.
- es sich um eine Verlassenschaft handelt.
- es zu vor zu einer Abmeldung – also das laufende Vertragsverhältnis beendet wurde – weil:
- kein Vertrag vorhanden war (vertragsloser Zustand)
- Rückabwicklung einer Anmeldung
- Vertragsrücktritt