Für welchen Zeitraum gilt die Eichung des elektronischen Stromzählers?
Die Eichfrist für elektronische Stromzähler beträgt in Österreich zehn Jahre. Nach zehn Jahren im Netz verliert der Zähler seine Eichgültigkeit und muss nachgeeicht oder getauscht werden. Wird der Zähler nachgeeicht, kann er für weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden.