Bleiben die Abrechnungszeiträume dieselben wie bisher?
Wenn ein intelligentes Messgerät eingebaut ist, haben KundInnen das Recht, statt einer Jahresabrechnung eine monatliche Rechnung durch den Energielieferanten oder die Wiener Netze zu erhalten, wie es in anderen Bereichen, etwa Handys, bereits üblich ist.
Damit erhalten Privathaushalte erstmals eine bessere Kostenkontrolle über ihren Energieverbrauch. Derzeit gibt es Informationen zum Verbrauch nur einmal im Jahr, wenn KundInnen die Jahresabrechnung erhalten. Durch die Möglichkeit, jederzeit den Verbrauch ablesen zu können, gibt es keine nachträglichen Überraschungen mehr bei der Jahresabrechnung und Nachzahlungen können weitgehend vermieden werden. Mehr Informationen finde Sie auch im Smart Meter-Webportal.