In welchen Fällen ist ein Opt-out nicht möglich?
Bei den folgenden Stromzählern bzw. Nutzungen können KundInnen nicht von der Option Opt-out Gebrauch machen:
- Stromzähler an die eine Erzeugungsanlage (wie etwa eine Photovoltaik-Anlage) angeschlossen ist
- Zähler mit Prepayment-Funktion
- Stromzähler für Nachtstromanlagen
- Stromzähler mit einer Leistungsmessung
- Mehrtarifzähler
- Prepayment-Zähler
- Zähler mit einer Liefer-/Bezugsmessung (Überschusseinspeiser)
- Zähler mit Blindenergiemessung oder
- Stromzähler, die aufgrund einer Liefervereinbarung eine Lastprofilmessung benötigen.